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3. Osterholzer Akkordeontage 2016 Osterholzer Akkordeontage
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Akkordeon Service Bremen, GPVG Gödicke Produktions und Vertriebs Gesellschaft, Heidschnuckenweg 13, 27711 Osterholz-Scharmbeck
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Stand 06/2011)
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Akkordeon Service Bremen (nachstehend auch "ASBremen" oder "wir" genannt) nicht an, es sei denn, der ASBremen stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 14 BGB zu qualifiieren, so könnte der ASBremen dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
Wenn der Kunde des ASBremen ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages macht, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn wir dieses in Textform annehmen, eine Rechnung erhalten oder - im Falle eines Kaufvertrages - die Ware zur Auslieferung bringen.
Ereignisse höherer Gewalt, die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren, unmöglich oder nur unter Verlust möglich amchen, berechtigen uns, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.
Als höhere Gewalt gelten z.B. behördliche Anordnungen, Katastrophenfälle, Kriegsfälle, Mobilmachung, Arbeitseinstellungen, Streiks, Aussperrungen. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell erbrachte Leistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen.
3. Preise - Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten "ab Lager" in Osterholz-Scharmbeck, ausschließlich Umsatzsteuer, ausschließlich Verpackung und Transport- bzw. Versandkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Preisnachlässe und der Abzug von Skonto bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom ASBremen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser ebenfalls rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
Ist unsere Leistung nicht innerhalb von vier Monaten ab Vertragsschluss zu erbringen, können wir bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen der unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material-, Lohn- und sonstigen Kosten, eine prozentuale, entsprechende Preisanpassung vornehmen.
4. Lieferung, Lieferzeit, Haftung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, wobei das Risiko mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen bzw. Postdienstleister auf den Kunden übergeht. Gleiches gilt für Teilliefungen. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.
Teillieferungen und Teilleistungen durch GPVG sind zulässig.
Wir liefern, sofern nichts anderes vereinbart, unfrei und unversichert.
Unsere Haftung ist - auch im Hinblick auf unsere Erfüllungsgehilfen - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für die der ASBremen in jedem Fall haftet.
5. Gefahrenübergang - Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Lager" in Osterholz-Scharmbeck vereinbart.
Sofern der Kunde in Textform versicherten Transport bzw. Versand wünscht, wird der ASBremen die Lieferung gegen übliche Versandrisiken durch eine Transportversicherung versichern, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Sofern ein Versicherungsschutz durch den ASBremen nicht besorgt werden kann, erhält der Kunde hierüber Nachricht. In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten oder nichtversicherten Transport bzw. Versand der Ware verlangen.
6. Mängelhaftung
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und in Textform unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
Soweit ein Mangel der Liefersache vorliegt, ist der ASBremen nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen, soweit sich dies nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
Schlägt die Nacherfüllung objektiv fehl oder wird diese sowie die Beseitigung des Mangels wegen unverhältnismäßiger Kosten durch uns endgültig verweigert, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung zu verlangen.
Hinsichtlich unserer Haftung gilt die Bestimmung des Abschnitt 4:
Unsere Haftung ist - auch im Hinblick auf unsere Erfüllungsgehilfen - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für die der ASBremen in jedem Fall haftet.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden gebrenzt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang.
7. Eigentumsvorbehaltssicherung
Der ASBremen behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzung, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unvertüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist bereichtigt, die Liefersache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Der Kunde tritt schon jetzt die aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Liefersache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wir die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Anwendbares Recht
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Unser Geschäftssitz ist Osterholz-Scharmbeck.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
AGBs für Endkunden
(in Arbeit)

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